Praxen und Kliniken müssen Kindern als Schutzort dienen
Sexuelle Gewalt ist leider alltägliche Realität für tausende Kinder und Jugendliche. Die Bedeutung medizinischer Einrichtungen als Ort für den Kinderschutz kann daher nicht hoch genug bewertet werden.
Mit einem Schutzkonzept wird zum einen Hilfe für betroffene Kinder und Jugendliche vor Ort ermöglicht, aber bestenfalls auch verhindert, dass sie in der Einrichtung selbst zum Opfer sexueller Gewalt werden.
Es fällt schwer sich vorzustellen, dass es gerade dort, wo mit medizinisch-therapeutischen Angeboten geholfen werden soll auch Missbrauch ausgeübt werden kann. Genau davon können Täterinnen und Täter profitieren und im Schutz des guten Rufes Übergriffe planen und durchführen. Entsprechend viel Sorgfalt ist bei der Auswahl und Schulung des Personals notwendig. Auch der Umgang mit der ärztlichen Schweigepflicht beim Verdacht von Missbrauch oder Misshandlung behandelter Personen muss z.B. durch entsprechende Regelungen und Handlungsanweisungen geklärt sein.
In diesem Webinar erfährst du, wie du betroffene Kinder unterstützen kannst und wie Schutz und Zugang zu Hilfe gelingt. Schutzkonzepte sind ein wesentlicher Schritt zu mehr Handlungssicherheit für Personal in der Praxis oder Klinik und dienen dazu Missbrauch bestmöglich zu verhindern.
>> UBSKM:Schutzkonzepte-Spot
Inhalte:
- Daten, Zahlen, Fakten
- Gesetzeslage, §8a SGB VIII
- Definition
- Allgemeine Information Täter/Opfer
- Interaktion mit Behörden
- Sexualisierte Gewalt in Institutionen sowie Schutz vor Missbrauch,
- Signale wahrnehmen und Verantwortung übernehmen
- Bausteine eines Präventionskonzeptes
- Verfahrensstandards
- Prävention vor Intervention
- Präventions– und Interventionsmaßnahmen
- Konkrete Einzelschritte und richtige Kommunikation
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Die Online-Ausbildungen (Webinarform) erfolgen in Kooperation mit dem Bundesverband für Gewaltprävention. Bitte berücksichtigen sie eine Anmeldefrist von ca. 1 Woche vor dem jeweiligen Termin für die Rechnungsstellung und rechtzeitige Übermittlung der Zugangsdaten (Eine Registrierung je Teilnehmer!). Angepasst an die entsprechenden Vorschriften bieten wir die Ausbildung zur Schutzfachkraft für sexualisierte Gewalt auch speziell für Schulen, Kindertagesstätten und Vereine an.